Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung ist ein Teil des sozialen Sicherungssystems in Deutschland und gehört zu den Sozialversicherungen. Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Aufsichtführendes Ministerium ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

Pflichtversichert sind Arbeitnehmer - ausgenommen geringfügig Beschäftigte-, Auszubildende, seit Februar 2006 nun auch Wehr- und Zivildienstleistende. Selbständige, Pflegepersonen und Arbeitnehmer, die außerhalb der EU beschäftigt sind können sich seit Februar 2006 unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der freiwilligen Weiterversicherung gegen Arbeitslosigkeit versichern.

Die Leistungen der Arbeitslosenversicherung werden hauptsächlich aus den Versicherungsbeiträgen finanziert. Bei Arbeitnehmern ist der Beitrag je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber zu tragen.

Der Beitragssatz beträgt seit dem 1. Januar 2008 3,3 % des beitragspflichtigen Bruttoentgelts. Im Jahr 2007 lag er bei 4,2 %, zuvor hatte er 6,5 % betragen.

Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt seit 2008 in den alten Bundesländern 5.300 Euro und in den neuen Bundesländern 4.500 Euro. Ab dieser Bruttoeinkommenshöhe steigt der abzuführende Betrag nicht mehr. Bei einem monatlichen Einkommen, das über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, werden dementsprechend in den alten Bundesländern 174,90 Euro fällig; also 3,3 % von 5.300 Euro.

Mehr hierzu erfahren Sie auf den folgenden Seiten.

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