Rentenversicherung

Die von der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) versicherten Risiken sind das Alter, die verminderte Erwerbsfähigkeit und der Tod. In diesen Fällen werden bestimmte Renten ausgezahlt.

Zudem erbringen die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung auch Leistungen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation zur Wiederherstellung bzw. Verbesserung der Erwerbsfähigkeit und zur Teilhabe am Arbeitsleben. Es gilt der Grundsatz „Reha vor Rente“, d.h. bevor eine Rente gewährt wird soll versucht werden, die Erwerbsfähigkeit wieder herzustellen. Nur wenn dies nicht möglich ist, wird eine Rente gewährt.

Renten aufgrund eines dieser Risikofälle sind

  • Altersrenten,

  • Erwerbsminderungsrenten und

  • Hinterbliebenenrenten.

 
Für die zuvor genannten Renten sind zu erfüllen

  • persönliche Voraussetzungen (z.B. Lebensalter, Tod oder Erwerbsminderung),

  • spezifische Wartezeiten (Mindestzeiten der Beitragszahlung) und ggf.

  • versicherungsrechtliche Voraussetzungen.

Mehr hierzu erfahren Sie auf den folgenden Seiten.

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