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Verlängerung der Bezugsdauer bei Kurzarbeitergeld
Die Verordnung wurde am 12. November 2008 vom Bundeskabinett beschlossen. Danach wurde die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld - befristet für ein Jahr ab 1. Januar 2009 - von bisher 12 Monaten auf 18 Monate verlängert. Dies betrifft demnach alle Arbeitnehmer/innen, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2009 entsteht. Das Konjunkturpaket II, welches rückwirkend zum 01.02.2009 in Kraft getreten ist, sieht eine weitere Verlängerung der Bezugsdauer auf nunmehr 24 Monate vor. Ferner sollen nun den Arbeitgebern nach sechs Monaten Kurzarbeit die Sozialversicherungsbeiträge von der Bundesagentur für Arbeit komplett erstattet werden. Die Kurzarbeit soll zudem so gestaltet werden, dass eine Unterbrechung der Kurzarbeit in einzelnen Betriebsteilen keine neuerliche Beantragung notwendig macht, solange der Bewilligungszeitraum gilt. Arbeitgeber können Kurzarbeitergeld bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) beantragen, wenn der Arbeitsausfall mindestens ein Drittel der beschäftigten Arbeitnehmer betrifft und bei ihnen mindestens 10 % des monatlichen Bruttoentgelts ausfallen. Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 bis 67 % des Monatsentgelts und wird anteilig für ersatzfreie Zeiten gezahlt. |
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