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Schutzklausel zur Verhinderung von Rentenkürzungen (Rentengarantie) Beschlossen wurde der Änderungsantrag vom Bundeskabinett nunmehr am 06.05.2009. Hintergrund Die bereits existierenden Rentenschutzklauseln (§ 68a Abs. 1 Satz 1 SGB VI, § 255e Abs. 5 SGB VI) verhindern nur Rentenkürzungen aufgrund des sog. Riester-Faktors oder des Nachhaltigkeitsfaktors. Daher stellt die Erweiterung der Schutzklausel auf Kürzungen wegen sinkenden Löhnen aus Sicht des BMAS eine Kolplettierung der bisherigen Schutzklausel dar. Die Mehrkosten, welche aus der Neuregelung entstehen, sollen durch Verrechnung mit positiven Rentenanpassungen ab dem Jahr 2011 getragen werden. |
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