Schutzklausel zur Verhinderung von Rentenkürzungen (Rentengarantie)

Die Bundesregierung plant ein Gesetz, welches Rentenkürzungen infolge der Wirtschaftskrise ausschließen bzw. verhindern soll. Dies wurde von Bundesarbeitsminister Olaf Scholz am 27.04.2009 mitgeteilt. Danach soll die Regelung im Rahmen des Dritten Gesetzes zur Änderung des SGB IV in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden.

Beschlossen wurde der Änderungsantrag vom Bundeskabinett nunmehr am 06.05.2009.

Hintergrund

Aufgrund der Rentenanpassungsformel (§ 68 SGB VI) kommt es zu einer Abhängigkeit der Rentenhöhe vom Lohnniveau. Aufgrund der Wirtschaftskrise könnte unter anderem die verstärkte Nutzung der Kurzarbeit zu einer Verringerung des Lohnniveaus führen. Mit dem geplanten Gesetz soll eine Verringerung des Rentenniveaus auch bei sinkenden Löhnen und Gehältern verhindert werden, indem die Koppelung an die Lohnentwicklung dauerhaft außer Kraft gesetzt wird.

Die bereits existierenden Rentenschutzklauseln (§ 68a Abs. 1 Satz 1 SGB VI, § 255e Abs. 5 SGB VI) verhindern nur Rentenkürzungen aufgrund des sog. Riester-Faktors oder des Nachhaltigkeitsfaktors. Daher stellt die Erweiterung der Schutzklausel auf Kürzungen wegen sinkenden Löhnen aus Sicht des BMAS eine Kolplettierung der bisherigen Schutzklausel dar.

Die Mehrkosten, welche aus der Neuregelung entstehen, sollen durch Verrechnung mit positiven Rentenanpassungen ab dem Jahr 2011 getragen werden. 

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