Krankenversicherung

Die Krankenversicherung ist Teil des Gesundheits- und des Sozialversicherungssystems. In Deutschland gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen, und zwar die

  • Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die

  • Private Krankenversicherung (PKV).

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Beitragssatz

  • auf der Grundlage staatlich festgelegter Leistungen kalkuliert,
  • einkommens- anstatt risikoabhängig,
  • so kalkuliert, dass er eine Umverteilungskomponente beinhaltet, die die Empfänger mittlerer Einkommen zu Gunsten geringer verdienender oder beitragsfreier Versicherter belastet,
  • umlagefinanziert, d.h. es werden – anders als bei der Privaten Krankenversicherung – keine (Alters-) Rückstellungen für die höheren Kosten älterer Versicherungsnehmer gebildet,
  • nicht demographiegesichert, d.h. die fortschreitende Alterung führt zu tendenziell immer höheren Beitragssätzen.

In der Gesetzlichen Krankenversicherung besteht Versicherungspflicht insbesondere für:

  • abhängig Beschäftigte (bis zu einer gewissen Einkommensgrenze),
  • Bezieher von Erwerbsersatzeinkünften (Arbeitslosengeld, Rente, Krankengeld u.a.),
  • Studenten und deren Familienangehörige.

Die Möglichkeit der Freiwilligen Krankenversicherung (in der GKV) haben:

  • selbständig Tätige,
  • Bezieher von Einkünften über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAG) und
  • Personen, bei denen die Versicherungspflicht endet (geschiedener Ehegatte, Arbeitslose ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld u.a.).

Bestand keine vorherige Pflichtversicherung, so können der gesetzlichen Krankenversicherung nicht beitreten

  • Selbständige,
  • Beamte,
  • Asylbewerber und
  • Sozialhilfeempfänger.

Daneben gibt es die Private Krankenversicherung. Sie ist

  • auf der Grundlage der zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer individuell vereinbarter Leistungen kalkuliert,
  • risikobezogen und nicht einkommensabhängig,
  • rücklagebildend, d.h. es werden die vorhersehbaren Kostensteigerungen innerhalb einer Tarifgruppe aufgrund der Altersentwicklung durch Rücklagen gemindert,
  • demographiefest, weil die Versicherungsprämien jeweils für die entsprechende Tarifgruppe berechnet und nur für diese risikogerechte Beiträge erhoben werden. Dennoch wird sich die Altersentwicklung auch in diesen Tarifgruppen in der Risikokalkulation niederschlagen und so zu höheren Beiträgen führen, jedoch nicht in dem Maße wie in der Gesetzlichen Krankenversicherung,
  • tarifgruppenbezogen kalkuliert, d.h. die PKV beinhaltet nur einen Risikoausgleich innerhalb einer Tarifgruppe, aber keine Umverteilung mit weiteren Versichertengruppen im gleichen Versicherungsunternehmen.


In der Privaten Krankenversicherung können sich alle nicht gesetzlich Versicherungspflichtigen versichern. Hierzu gehören

  • Angestellte und Arbeiter mit einem monatlichen Bruttoeinkommen oberhalb der sog. Jahresarbeitsentgeltgrenze (diese beträgt in 2008 insgesamt 48.150 € brutto/Jahr),
  • Beamte, bei denen nur ein Teil der Krankheitskosten abgedeckt werden muss, weil sie Beihilfe erhalten und

  • Selbständige unabhängig von ihrem Einkommen.


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