Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Versicherungszweig der Sozialversicherung. Sie hat ihre Grundlage im Sozialgesetzbuch VII sowie der in dessen Ausführung erlassenen Berufskrankheitenverordnung (BKV).

Pflichtversichert sind in der gesetzlichen Unfallversicherung Beschäftigte, Kinder, die eine Kindertagesstätte oder einen Kindergarten besuchen, Schüler, Studenten, Auszubildende, Arbeitnehmer, Landwirte, Pflegepersonen und Helfer bei Unglücksfällen. Freiwillig versichern können sich Unternehmer, Selbständige oder Freiberufler und mitarbeitende Ehegatten.

Versicherte Risiken der UV sind Arbeitsunfall einschließlich dem Wegeunfall (Unfall auf dem unmittelbaren Weg von oder zum Ort der versicherten Tätigkeit, in der Regel zum Wohnort des Versicherten und zurück) sowie Berufskrankheit (soweit in der Berufskrankheitenverordnung als solche anerkannt).

Nicht jeder Unfall ist automatisch auch ein Arbeitsunfall, wenn er während der Arbeit oder auf dem Weg zum oder vom Ort der versicherten Tätigkeit eintritt. Entscheidend ist, dass die versicherte Tätigkeit unter bestimmten Kriterien für den Eintritt des Unfalls verantwortlich ist.

Ebenso ist nicht jede Erkrankung, die im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit auftritt, automatisch eine Berufskrankheit. Dementsprechend gibt der Gesetzgeber eine nach Schädigungen sortierte Liste bestimmter Erkrankungen heraus, die als Berufskrankheiten in Frage kommen. Erstellt wird diese Liste durch einen Ausschuss von Sachverständigen, der auch Empfehlungen an die Bundesregierung abgibt, welche Erkrankungen in die Liste aufgenommen werden sollten. So können dann Erkrankungen, die noch nicht auf der Liste stehen, wie Berufskrankheiten entschädigt werden.

Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung
sind medizinische und berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation, Lohnersatz- sowie Entschädigungsleistungen in Geld (Verletztengeld, Verletztenrente, Hinterbliebenenrente).

Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie die Unfallkassen und Feuerwehr-Unfallkassen.

Mehr hierzu erfahren Sie auf den folgenden Seiten.

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