Berufsausbildungsförderung (BAföG)


Gemäß BAföG (Berufsausbildungsförderungsgesetz) kann der Besuch von allgemein bildenden Schulen ab der 10. Klasse, von Fachschulen und Berufsfachschulen, von Schulen des Zweiten Bildungsweges, von Akademien und Hochschulen gefördert werden. Allerdings bestehen für die Förderung von Schülern erhebliche Einschränkungen. Ausbildungen im dualen System können nicht nach dem BAföG gefördert werden, hier kommt aber Berufsausbildungsbeihilfe in Betracht.

Das eigentliche Hauptziele des BAföG sind die Erhöhung der Chancengleichheit im Bildungswesen sowie die Mobilisierung von Bildungsreserven in den einkommensschwächeren Bevölkerungsschichten.

Die Leistungen nach dem BAföG erfolgen nach pauschalen Bedarfsbeträgen, auf welche eigenes Einkommen und Vermögen des Schüler oder Studenten sowie Einkommen seines Ehegatten und – in aller Regel – auch seiner Eltern angerechnet werden. Das BAföG ist daher „familienabhängig“. Die Bedarfssätze schwanken je nach Art der Ausbildung und setzen sich aus einem allgemeinen Bedarfssatz und einem pauschalen Unterkunftsanteil zusammen, der sich danach richtet, ob der zu Fördernde bei den Eltern wohnt oder nicht. Hinzu kommt noch ein Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag. Der Gesamtbedarf eines nicht bei den Eltern wohnenden Studenten (inkl. Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag sowie Mietkostenzuschlag) beträgt demnach 585 Euro.

Mehr hierzu erfahren Sie auf den folgenden Seiten.


Den Ratgeber "BAföG" können Sie unter Download herunterladen und ausdrucken.

Bitte beachten Sie, dass die Verwendung jeglicher Art ausschließlich für private Zwecke gestattet ist.

Online-Beratung

Nutzen Sie jetzt den direkten Kontakt zur Online-Beratung
[hier klicken »]

Aktuelles

Verlängerung des Kurzarbeitergeldes auf nunmehr 24 Monate.      [mehr... ]


Schutzklausel zur Verhinderung von Rentenkürzungen (Rentengarantie)       [mehr...]


LAG Berlin-Brandenburg bestätigt fristlose Kündigung wegen 1,30 Euro  [mehr...]

Downloadbereich

Hier finden Sie alle Dokumente zum Download und zum Ausdrucken.
[Downloadbereich »]