Vertragsarztrecht

Das Vertragsarztrecht ist der rechtliche Rahmen für die ambulante ärztliche Versorgung des Teils der Bevölkerung, welcher in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert ist. Diese Bevölkerungsgruppe macht in Deutschland einen Anteil von rund 90 % aus. Aus diesem Grund kommt dem Vertragsarztrecht auch eine große Bedeutung für die ambulante ärztliche Leistungserbringung zu. Durch die Eingliederung in das Versorgungssystem der gesetzlichen Krankenversicherungen, welche durch die vertragsärztliche Zulassung erfolgt, wird die Tätigkeit des niedergelassenen Arztes überhaupt erst wirtschaftlich ausreichend abgesichert.

Zu den wesentlichen Regelungen des Vertragsarztrechtes gehören u.a.:

  • Die vertragsärztliche Zulassung

  • Die Zulassungssperre wegen Überversorgung

  • Die Unterversorgung

  • Das Ende der Zulassung

  • Die Kooperationen (Praxisgemeinschaft, Gemeinschaftspraxis, med. Versorgungszentrum)

  • Die Berufsausübung des Vertragsarztes

  • Die Vergütung des Vertrags(zahn-)arztes

  • Die Abrechnungsprüfung und der Abrechnungsbetrug

Mehr hierzu erfahren Sie auf den folgenden Seiten.

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