Sonstige Sozialleistungen

Kindergeld
Bei dem Kindergeld handelt es sich um eine staatliche Zahlung an die Erziehungsberechtigten, die in Abhängigkeit von der Zahl und dem Alter der Kinder geleistet wird.

Das Kindergeld beträgt für das erste, zweite und dritte Kind jeweils 154 € pro Monat. Für das vierte und jedes weitere Kind erhalten die Erziehungsberechtigten Kindergeld in Höhe von 179 Euro pro Monat. Bei dem Kindergeld handelt es sich zu bedeutenden Teilen um keine Sozialleistung, sondern um einen Ausgleich für die Besteuerung des Existenzminimums von Kindern. Deshalb ist es auch im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt. Nur der über den Ausgleich für die Besteuerung des Existenzminimums hinausgehende Teil ist für die Eltern eine Familienförderung. Dieser Teil ist umso größer, je niedriger das zu versteuernde Einkommen ist.

Das Kindergeld wird von der Familienkasse bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. Darüber hinaus wird es nur gewährt bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sich das Kind in der Schul- oder Berufsausbildung bzw. im Studium befindet und das eigene Einkommen des Kindes 7.680 € im Jahr nicht übersteigt. In Einzelfällen wird Kindergeld auch noch über das 25. Lebensjahr gezahlt. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn Kinder in Schul- oder Berufsausbildung bzw. im Studium den gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst geleistet haben, sich freiwillig für nicht mehr als drei Jahre zum Wehrdienst verpflichtet haben oder eine vom Grundwehrdienst befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer ausgeübt haben.


Mehr hierzu erfahren Sie auf den folgenden Seiten.

Elterngeld

Bei dem Elterngeld handelt es sich um eine Transferzahlung für Familien und Alleinerziehende mit kleinen Kindern zur Unterstützung bei der Sicherung ihrer Lebensgrundlage, die in erster Linie als Entgeltersatzleistung ausgestaltet ist.

Durch das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (gilt für nach dem 1. Januar 2007 geborene Kinder) wird das frühere Erziehungsgeld durch das Elterngeld ersetzt. Bei dem Elterngeld handelt es sich um keine dauerhafte Unterstützung. Es wird vielmehr nur für die 12 bis 14 Monate unmittelbar nach der Geburt des Kindes bzw. 10 bis 12 Monate nach Ende der Mutterschutzfrist gewährt. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Einkommen des Elternteils und dient als vorübergehender Entgeltersatz. Für Nicht-Erwerbstätige wird ein Mindestelterngeld gezahlt.


Mehr hierzu erfahren Sie auf den folgenden Seiten.

Die Ratgeber "Kindergeld" und "Elterngeld" können Sie unter Download herunterladen und ausdrucken.

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