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KostenJeder hat ein Recht auf anwaltliche Beratung und Vertretung - unabhängig von der Größe seines Geldbeutels. Rund die Hälfte (50 %) aller Bescheide von Sozialleistungsträgern sind fehlerhaft und wären somit eigentlich aufzuheben. Dennoch kommt es häufig nicht dazu, weil der oder die Betroffene dies nicht weiß und sich dementsprechend nicht hiergegen wehrt. Selbst wenn er oder sie dies tut, ändert sich meist nichts, da die Behörde unbeeindruckt an ihrer Auffassung festhält. In solchen Fällen ist es ratsam, rechtliche Beratung z.B. durch einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin einzuholen. Hiervor schrecken jedoch viele Betroffene zurück, da sie die hierdurch anfallenden Kosten fürchten. Es ist - insbesondere im Sozialrecht - jedoch ein Irrtum zu glauben, dass die Beratung und/oder Vertretung durch einen Anwalt enorme Kosten verursacht. Hat der/die Betroffene eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten. Verfügt der/die Betroffene nicht über die nötigen finanziellen Mittel und existiert auch keine Rechtsschutzversicherung, so besteht die Möglichkeit, für die außergerichtliche Beratung und Vertretung Beratungshilfe und für die Vertretung in einem gerichtlichen Verfahren Prozesskostenhilfe zu beantragen. Entsprechende Formulare finden Sie hier:
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