Leistungen

Was können die Anwälte von sozialrechtler.de für Sie tun?

Online – Beratung
Haben Sie eine oder mehrere Fragen aus dem Bereich des Sozial-, Medizin oder Arbeitsrechts oder benötigen Sie anwaltlichen Rat, möchten hierfür aber zunächst keinen Rechtsanwalt aufsuchen? Dann haben Sie über sozialrechtler.de die Möglichkeit, Ihre Rechtsfrage(n) zu stellen bzw. Ihr Anliegen zu schildern.

Gehen Sie einfach über den Button Online-Beratung und erfahren Sie, wie es geht und was es kostet.

Sofort beantwortet werden können im Rahmen der Online - Beratung nur Fragen, für die eine vorherige Einsichtnahme in Unterlagen (Leistungs- bzw. Ablehnungsbescheide, medizinische Gutachten u.a.) nicht erforderlich ist. Sollte dies zwingend geboten oder zumindest ratsam sein, so werden Sie vom sachbearbeitenden Rechtsanwalt gebeten, die Unterlagen per E-Mail, Fax oder per Post zu übersenden.

 

Erfolgsprognose
Haben Sie einen Ablehnungs-, Rücknahme- oder Widerspruchsbescheid erhalten und möchten wissen, ob ein Rechtsmittel hiergegen Erfolg verspricht? Oder möchten Sie einen Rentenantrag o.ä. stellen und sind sich nicht sicher, ob die Voraussetzungen hierfür vorliegen? Auf Wunsch prüfen wir Ihre Erfolgschancen. Hierzu senden Sie uns bitte nach Aufforderung sämtliche (ärztlichen) Unterlagen, über die Sie verfügen, in Kopie zu.

Anschließend erfahren Sie, ob ein Antrag bzw. der Widerspruch oder die Klage Aussicht auf Erfolg verspricht. Eine solche Prognose kann Ihnen die Entscheidung erleichtern und helfen, unnötige Folgekosten zu sparen. Eine Erfolgsgarantie kann es selbstverständlich nicht geben.

Gehen Sie einfach über die Online-Beratung und schildern uns Ihr Anliegen. Wir beraten Sie gerne.

 

Individuelle Beratung & Vertretung
Sie haben Ärger mit einer Behörde, der Renten- bzw. Krankenversicherung, Ihrem Arbeitgeber oder einer anderen Institution, haben nun genug davon und möchten die Angelegenheit gerne einem Rechtsanwalt übergeben. Wir beraten Sie auf Wunsch umfassend, übernehmen Ihre Vertretung und suchen gemeinsam mit Ihnen nach einem Weg, um die Auseinandersetzung in Ihrem Sinne schnell zu beenden.

In einem ersten Gespräch – persönlich oder telefonisch – erläutern wir Ihnen ausführlich die Rechtslage und klären Sie über Erfolgsaussichten, Risiken sowie Kosten auf. Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, werden wir die Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung abklären.    

Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne.

 

Einholung medizinischer Gutachten
Hat das Versorgungsamt Ihren Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderung abgelehnt oder bewilligt Ihr Rentenversicherungsträger die beantragte Rente wegen Erwerbsminderung nicht, weil die gesundheitlichen Voraussetzungen angeblich nicht vorliegen? Fühlen Sie sich ungerecht behandelt? Wir bieten Ihnen auf Wunsch die Einholung eines Kurzgutachtens an. Ein erfahrener Arzt wird Ihre medizinischen Unterlagen und Befundberichte prüfen und abschließend beurteilen, ob die Entscheidung der Behörde, der Versicherung oder des Rentenversicherungsträgers aus seiner Sicht zutreffend ist.
 
In einem sozialgerichtlichen Klageverfahren haben Sie zudem die Möglichkeit, gemäß § 109 Sozialgerichtsgesetz (SGG) einen medizinischen Sachverständigen als Gutachter zu benennen, wenn das Sozialgericht von Amts wegen kein Gutachten eingeholt hat oder dieses aus Ihrer Sicht unzutreffende Feststellungen enthält. Bei der Wahl des richtigen ärztlichen Sachverständigen sind wir Ihnen gerne behilflich. Hierzu verfügen wir über ein Netzwerk von erfahrenen Gutachtern. 

Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne.

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